AGB
Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen
Bau & Wert (Inhaber Tobias Keip), GebrΓΌder-Pauken-Str. 16, 56218 MΓΌlheim-KΓ€rlich (im Folgenden "Bau & Wert" oder "wir" genannt), ist Betreiberin der unter www.bau-wert.com abrufbaren Internetseite/Online-Kontaktstrecke. Auf der Internetseite kΓΆnnen Auftraggeber und Auftraggeberinnen (im Folgenden: "Auftraggeber") Daten und Unterlagen zu einer Immobilie und/oder einem Vorhaben ΓΌbermitteln und ein Angebot fΓΌr gutachterliche und bewertende Leistungen, Kauf-/Verkaufs-Entscheidungshilfen sowie weitere damit zusammenhΓ€ngende Dienstleistungen anfordern.
ZusΓ€tzlich zu den Gutachterleistungen kann der Auftraggeber - je nach Fall - Angebote fΓΌr ergΓ€nzende Leistungen erhalten (z. B. Dokumentenaufbereitung, VorprΓΌfung von Unterlagen, Koordination externer Fachleute).
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen gelten zwischen Bau & Wert und dem Auftraggeber sowohl fΓΌr die Nutzung der Internetseite als auch fΓΌr die abgeschlossenen VertrΓ€ge ΓΌber Leistungen von Bau & Wert.
1.2 Soweit Bau & Wert im Rahmen der Leistungserbringung externe Fachleute oder Dienstleister einsetzt, gelten diese AGB auch fΓΌr die hierdurch von Bau & Wert geschuldeten Leistungen. Soweit Bau & Wert lediglich den Kontakt zu einem externen Fachunternehmen oder sonstigen Dritten vermittelt und der Auftraggeber mit diesem einen eigenen Vertrag schlieΓt, wird Bau & Wert nicht Vertragspartner der durch den Dritten zu erbringenden Leistung. Hierauf wird der Auftraggeber im jeweiligen Fall hingewiesen.
1.3 Im Falle der Beauftragung von Bau & Wert zur DurchfΓΌhrung der einzelnen gutachterlichen Leistungen wird diese AGB in Textform zur VerfΓΌgung gestellt. Die Allgemeinen GeschΓ€ftsbedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung jederzeit unter www.bau-wert.com/agb abruf- und ausdruckbar.
1.4 GeschΓ€ftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne schriftliche Zustimmung nicht akzeptiert.
1.5 Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstÀndigen beruflichen TÀtigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemÀà § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfÀhige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstÀndigen beruflichen TÀtigkeit handelt.
1.6 Begriffsdefinitionen (Immobilienbewertung / Gutachten):
In den AGB werden Fachbegriffe aus dem Bereich Immobilienbewertung und Gutachterpraxis verwendet. Diese werden wie folgt definiert:
Verkehrswert (Marktwert): Der Preis, der im gewΓΆhnlichen GeschΓ€ftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsΓ€chlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des GrundstΓΌcks/der Immobilie zu erzielen wΓ€re.
Wertermittlungsstichtag: Der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Datum, fΓΌr das der Wert gilt).
Kurzgutachten / Marktwertgutachten: Kompakte Bewertung zur Entscheidungsfindung (z. B. Kauf/Verkauf), regelmΓ€Γig mit geringerem Umfang/Detailgrad als ein Verkehrswertgutachten.
Verkehrswertgutachten: AusfΓΌhrliche, nachvollziehbar begrΓΌndete Wertermittlung, typischerweise fΓΌr BehΓΆrden / Finanzamt / gerichtliche oder streitige AnlΓ€sse, soweit beauftragt.
Restnutzungsdauergutachten: Gutachterliche Ermittlung/BegrΓΌndung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer eines GebΓ€udes/Objekts nach anerkannten Methoden, soweit beauftragt; keine Steuerberatung.
Kaufberatung / Verkaufsberatung: Fachliche Begleitung bei Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen (z. B. Preisplausibilisierung, RisikoeinschΓ€tzung, UnterlagenprΓΌfung) im vereinbarten Umfang.
Entscheidungshilfe: Bezahlte, strukturierte Objektanalyse zur fachlichen UnterstΓΌtzung einer Kauf-, Verkaufs- oder Investitionsentscheidung. Sie stellt eine fachliche EinschΓ€tzung auf Grundlage des vereinbarten PrΓΌfungsumfangs und der verfΓΌgbaren Informationen dar. Die wirtschaftliche Entscheidung verbleibt beim Auftraggeber. Sie ist keine kostenlose Erstberatung und - sofern nicht ausdrΓΌcklich vereinbart - kein Verkehrswertgutachten.
Objektunterlagen: Vom Auftraggeber bereitgestellte Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, WohnflΓ€chenberechnung, BauplΓ€ne, Baubeschreibung, Energieausweis, MietvertrΓ€ge, Protokolle, Fotos).
Objektaufnahme/Besichtigung: Begehung / Erfassung des Objekts (ggf. durch Bau & Wert oder beauftragte ErfΓΌllungsgehilfen) zur Feststellung von Merkmalen und ZustΓ€nden, soweit vereinbart.
2. Angebotserstellung
2.1 FΓΌr eine Angebotsanforderung durch den Auftraggeber gelten die folgenden Bedingungen:
2.1.1 Angabe von Namen, Adresse, PLZ und Ort.
2.1.2 Angabe einer Telefonnummer fΓΌr ev. RΓΌckfragen
2.1.3 Angabe des Objektstandorts sowie der Objektart und der fΓΌr die Angebotserstellung erforderlichen Eckdaten
2.1.4 Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2 VollstΓ€ndigkeit des Angebotes:
2.2.1 Das/die Angebote beruhen auf Angaben und Grundlagen des Auftraggebers.
2.2.2 Das/die Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrΓΌcklich als verbindlich bezeichnet.
2.2.3 Zur VervollstΓ€ndigung der Angebote kΓΆnnen Detaillierungen in einem Telefon-/ Videotermin aufgenommen und den Angeboten hinzugefΓΌgt werden. Dieser Termin dient ausschlieΓlich der KlΓ€rung des Leistungsumfangs und der Angebotsgrundlagen, nicht der inhaltlichen Bewertung / Analyse.
2.3 Die GΓΌltigkeits- bzw. Bindefrist eines Angebots ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit dort keine abweichende Frist angegeben ist, betrΓ€gt die Bindefrist 14 Tage ab Zugang des Angebots.
3. Leistungen
3.1 Bei unseren Leistungen gehen die Vertragsparteien von den vom Auftraggeber ΓΌbermittelten Grundlagen, Angaben und Unterlagen aus. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Positionen des individuellen Angebots bzw. der AuftragsbestΓ€tigung. Nicht ausdrΓΌcklich vereinbarte PrΓΌfungen, Untersuchungen oder Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
3.2 Zusatzleistungen / NachtrΓ€ge: Sollten nach Auftragserteilung zusΓ€tzliche Leistungen gefordert oder benΓΆtigt werden (z. B. zusΓ€tzliche Vergleichsobjekte, zusΓ€tzliche Bewertungsstichtage, weitere Objektteile, die Beschaffung oder zusΓ€tzliche Aufbereitung von Unterlagen, zusΓ€tzliche Besichtigungen), sind diese Leistungen kostenpflichtig. Entsprechende Nachtragsangebote werden vor AusfΓΌhrung erstellt.
3.3 Mehrere Varianten / zusΓ€tzliche Auswertungen: ZusΓ€tzliche Varianten (z. B. mehrere Szenarien/Preisvarianten ΓΌber den vereinbarten Umfang hinaus) sind kostenpflichtig und mΓΌssen vorab abgestimmt werden.
3.4 ΓnderungswΓΌnsche des Auftraggebers: ΓnderungswΓΌnsche, die ΓΌber ein zumutbares MaΓ hinausgehen oder den Kern der ursprΓΌnglichen Aufgabenstellung verΓ€ndern (z. B. Wechsel des Bewertungszwecks, Objektwechsel, Γnderung des Stichtags), sind gesondert zu vergΓΌten. Bau & Wert weist vorab darauf hin, wenn zusΓ€tzliche Kosten entstehen.
3.5 Leistungsarten (Leistungsspektrum): Sofern nicht anders im Angebot/Auftrag geregelt, kΓΆnnen u. a. folgende Leistungen vereinbart werden:
- Verkehrswertgutachten (z. B. fΓΌr steuerliche / behΓΆrdliche / streitige Zwecke)
- Kurzgutachten/Marktwertgutachten (Entscheidungsgutachten)
- Restnutzungsdauergutachten (wirtschaftliche RND-Ermittlung/BegrΓΌndung)
- Kaufberatung (z. B. Unterlagencheck, Preisplausibilisierung, Risikohinweise)
- Verkaufsberatung/Preisfindung (marktgerechter Angebotspreis, Strategiehinweise)
- Entscheidungshilfe (bezahlte Objektanalyse zur fachlichen UnterstΓΌtzung einer Kauf-, Verkaufs- oder Investitionsentscheidung)
- PlausibilitΓ€tsprΓΌfungen von FlΓ€chenangaben / Unterlagen im vereinbarten Umfang
- Telefon-/ Videotermine zur Ergebnisbesprechung im vereinbarten Umfang.
3.6 Abgrenzung Entscheidungshilfe: Leistungen der Entscheidungshilfe sind - sofern nicht ausdrΓΌcklich anders vereinbart - keine rechtssicheren Gutachten im behΓΆrdlichen / gerichtlichen Sinne, sondern bezahlte Analysen und EinschΓ€tzungen zur UnterstΓΌtzung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Die Entscheidungshilfe basiert auf den zur VerfΓΌgung gestellten Informationen / Unterlagen und ggf. vereinbarter Objektaufnahme.Die abschlieΓende wirtschaftliche Entscheidung sowie die Beurteilung der individuellen wirtschaftlichen TragfΓ€higkeit verbleiben beim Auftraggeber.
3.7 Sofern im Rahmen der AuftragsbestΓ€tigung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung typischerweise nach folgendem Ablauf:
- KlΓ€rungsgesprΓ€ch (Scope-Call): Abstimmung Bewertungszweck, Objektumfang, Stichtag, benΓΆtigte Unterlagen.
- Objektaufnahme/Besichtigung (falls beauftragt): Aufnahme relevanter Merkmale/ZustΓ€nde.
- Analyse/Erstellung: Wertermittlung/Analyse gemÀà Auftrag.
- Γbergabe/Ergebnisbesprechung: Dokument/Ergebnis wird ΓΌbermittelt; Besprechung gemÀà vereinbartem Umfang
Leistungswiederholungen, zusΓ€tzliche Stichtage oder ObjektΓ€nderungen sind kostenpflichtig.
3.8 Herausgabe abschlieΓender Unterlagen: Die Herausgabe/Γbermittlung der abschlieΓenden Unterlagen/Reports kann - soweit rechtlich zulΓ€ssig und im Angebot geregelt - erst erfolgen, wenn die Rechnung vollstΓ€ndig beglichen wurde, sofern in der AuftragsbestΓ€tigung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3.9 Bau & Wert ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungsteile geeignete externe Dienstleister und ErfΓΌllungsgehilfen einzusetzen. Soweit fΓΌr besondere Fachfragen Leistungen Dritter erforderlich oder zweckmΓ€Γig sind, die nicht Bestandteil des mit Bau & Wert geschlossenen Vertrags sind, kann Bau & Wert entsprechende Fachleute vermitteln. Bei einer solchen Vermittlung kommt der Vertrag ΓΌber die betreffende Fachleistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande, sofern nicht ausdrΓΌcklich etwas anderes vereinbart wird.
3.10 SonderfΓ€lle / EinschrΓ€nkungen:
3.10.1 Bau & Wert schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keinen bestimmten Verkaufserfolg, das Zustandekommen einer Finanzierung oder das Erreichen einer bestimmten Rendite, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrΓΌcklich als geschuldeter Leistungserfolg vereinbart wurde.
3.10.2 Ein bestimmtes Ergebnis behΓΆrdlicher, steuerlicher, gerichtlicher oder sonstiger Verfahren sowie die Anerkennung von Gutachten, Bewertungen, Berechnungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen durch BehΓΆrden, FinanzΓ€mter, Gerichte oder sonstige Dritte ist nicht geschuldet, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrΓΌcklich vereinbart wurde.
3.10.3 Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- sowie sonstige fachfremde Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, soweit sie nicht ausdrΓΌcklich vereinbart wurden und Bau & Wert zu deren Erbringung berechtigt ist. Hinweise zu solchen Themen stellen keine entsprechende Fachberatung dar. Bei Bedarf kann Bau & Wert die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Fachleute empfehlen.
3.10.4 Soweit eine Objektbesichtigung, Objektaufnahme oder Begutachtung Bestandteil des Auftrags ist, erfolgt die Untersuchung im vereinbarten Umfang grundsΓ€tzlich zerstΓΆrungsfrei und beschrΓ€nkt sich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung zugΓ€nglichen und mit den vereinbarten Untersuchungsmethoden ΓΌberprΓΌfbaren Bereiche. Bau & Wert berΓΌcksichtigt dabei im Rahmen des jeweiligen Auftrags erkennbare MΓ€ngel, SchΓ€den, AuffΓ€lligkeiten und sonstige fΓΌr die Beurteilung relevante ZustΓ€nde. Hierzu kΓΆnnen insbesondere Feuchtigkeits- und Schimmelerscheinungen, Risse, BeschΓ€digungen, Abnutzungserscheinungen sowie erkennbare BeeintrΓ€chtigungen oder SchΓ€den an Bauteilen gehΓΆren.
Verdeckte oder nicht zugΓ€ngliche Bauteile und Bereiche werden grundsΓ€tzlich nicht untersucht. ZerstΓΆrende oder invasive Untersuchungen, BauteilΓΆffnungen, Probenahmen, Laboruntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen auf Schadstoffe oder Altlasten sind nur geschuldet, soweit diese ausdrΓΌcklich vereinbart wurden. Gleiches gilt fΓΌr Untersuchungen und Nachweise, die besondere Fachkunde oder technische PrΓΌfverfahren auΓerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erfordern. Bei Anhaltspunkten fΓΌr weitergehenden Untersuchungsbedarf kann Bau & Wert die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Fachleute oder weitergehende Untersuchungen empfehlen.
3.10.5 Feststellungen und EinschΓ€tzungen zum Zustand einer Immobilie beziehen sich auf den vereinbarten Untersuchungsumfang und den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erkennbaren Zustand. Sie stellen keine Garantie fΓΌr die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts dar.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Richtigkeit der Angaben: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fΓΌr die Leistungserbringung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollstΓ€ndig und nach bestem Wissen richtig zur VerfΓΌgung zu stellen. Bau & Wert darf auf die Richtigkeit und VollstΓ€ndigkeit der vom Auftraggeber oder von diesem benannten Dritten bereitgestellten Angaben und Unterlagen vertrauen, soweit deren ΓberprΓΌfung nicht ausdrΓΌcklich Gegenstand des Auftrags ist oder sich fΓΌr Bau & Wert keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit ergeben. Unrichtige oder unvollstΓ€ndige Angaben kΓΆnnen zu abweichenden Ergebnissen, VerzΓΆgerungen und zusΓ€tzlichem Aufwand fΓΌhren.
4.2 Unterlagenbereitstellung: Der Auftraggeber hat die von Bau & Wert fΓΌr die Leistungserbringung benΓΆtigten Unterlagen rechtzeitig zur VerfΓΌgung zu stellen. Fehlende oder verspΓ€tet bereitgestellte Unterlagen kΓΆnnen die Bearbeitung verzΓΆgern, den Aussagegehalt der Leistung einschrΓ€nken oder eine ordnungsgemΓ€Γe Leistungserbringung verhindern. Soweit eine Leistung trotz fehlender Unterlagen erbracht werden kann, ist Bau & Wert berechtigt, die Bearbeitung auf Grundlage der verfΓΌgbaren Informationen vorzunehmen und auf bestehende EinschrΓ€nkungen hinzuweisen.
4.3 Mitwirkung / Kommunikation: Der Auftraggeber ist verpflichtet, im erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mitzuwirken. Bau & Wert wird dem Auftraggeber Checklisten und Aufforderungen zu RΓΌckfragen, Freigaben und ErgΓ€nzungen ΓΌbermitteln. Eine fristgerechte Bearbeitung setzt voraus, dass der Auftraggeber zeitnah reagiert.
4.4 Zugang zum Objekt: Sofern eine Objektaufnahme oder Besichtigung beauftragt ist, stellt der Auftraggeber den erforderlichen Zugang zum Objekt einschlieΓlich der fΓΌr den Auftrag relevanten NebenrΓ€ume, TechnikrΓ€ume, DachbΓΆden, Keller und sonstigen Bereiche sicher. Nicht zugΓ€ngliche oder nicht gefahrlos erreichbare Bereiche werden nicht untersucht. Hieraus resultierende EinschrΓ€nkungen der Beurteilung gehen nicht zulasten von Bau & Wert, sofern Bau & Wert die fehlende ZugΓ€nglichkeit nicht zu vertreten hat.
4.5 Γnderungen der Grundlagen: Der Auftraggeber hat Bau & Wert unverzΓΌglich ΓΌber Γnderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren, die fΓΌr die beauftragte Leistung von Bedeutung sein kΓΆnnen. Dies gilt insbesondere fΓΌr Γnderungen oder neue Informationen zu Objektzustand, Nutzung, FlΓ€chen, rechtlichen oder tatsΓ€chlichen Gegebenheiten sowie fΓΌr nachtrΓ€glich bekannt gewordene oder geΓ€nderte Objektunterlagen.
5. Bewertungen
5.1 Auftraggeber sind berechtigt, ihre Erfahrungen mit Bau & Wert auf Bewertungsplattformen und sonstigen ΓΆffentlich zugΓ€nglichen Medien zu bewerten und ihre Meinung ΓΌber die von Bau & Wert erbrachten Leistungen zu Γ€uΓern.
5.2 Bei der VerΓΆffentlichung von Bewertungen sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Bewertungsplattform zu beachten. UnzulΓ€ssig sind insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende, verleumderische oder sonst rechtswidrige Inhalte sowie Bewertungen, denen kein tatsΓ€chlicher geschΓ€ftlicher oder sonstiger leistungsbezogener Kontakt mit Bau & Wert zugrunde liegt.
5.3 Bau & Wert behΓ€lt sich vor, gegen rechtswidrige Bewertungen oder Inhalte sowie gegen Bewertungen ohne zugrunde liegenden tatsΓ€chlichen Kontakt im Rahmen der gesetzlichen MΓΆglichkeiten vorzugehen und diese gegenΓΌber dem jeweiligen Plattformbetreiber zu beanstanden.
5.4 Bau & Wert ist berechtigt, ΓΆffentlich abgegebene Bewertungen und Erfahrungsberichte ΓΌber die Leistungen von Bau & Wert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden und auf eigenen Internetseiten sowie in eigenen Werbe- und Informationsmedien wiederzugeben. Die Wiedergabe erfolgt grundsΓ€tzlich anonymisiert, sofern keine gesonderte Einwilligung zur namentlichen VerΓΆffentlichung vorliegt. Personenbezogene Angaben des Verfassers werden ohne entsprechende Einwilligung nicht verΓΆffentlicht.
6. Zahlungen
6.1 Die HΓΆhe der vereinbarten VergΓΌtung sowie die ZahlungsmodalitΓ€ten ergeben sich aus der AuftragsbestΓ€tigung oder, soweit keine AuftragsbestΓ€tigung erstellt wird, aus der anderweitig in Textform getroffenen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fΓ€llig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse.
6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsΓ€tzlich nach Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung bzw. Teilleistung, sofern im individuellen Angebot oder der AuftragsbestΓ€tigung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bau & Wert kann mit dem Auftraggeber insbesondere Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbaren. HΓΆhe und FΓ€lligkeit richten sich in diesem Fall nach dem individuellen Angebot bzw. der AuftragsbestΓ€tigung. Die Regelungen zur Abrechnung von Teilleistungen und bei VerzΓΆgerungen bleiben hiervon unberΓΌhrt.
6.3 Kommt es zu einer Unterbrechung oder wesentlichen VerzΓΆgerung der Leistungserbringung von mehr als 14 Kalendertagen aus GrΓΌnden, die Bau & Wert nicht zu vertreten hat, ist Bau & Wert berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen durch eine Teilrechnung abzurechnen. Dies gilt insbesondere bei ausbleibender Mitwirkung des Auftraggebers, fehlenden Unterlagen, Informationen oder Freigaben sowie bei ausstehenden Unterlagen oder Leistungen Dritter, die fΓΌr die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
6.4 Teilrechnungen werden auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung tatsΓ€chlich erreichten Leistungsstands der jeweils betroffenen Auftragsposition erstellt. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der weiteren Abrechnung der jeweiligen Leistung berΓΌcksichtigt.
6.5 GerΓ€t der Auftraggeber mit einer fΓ€lligen Zahlung in Verzug, ist Bau & Wert berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher HΓΆhe sowie weitere gesetzlich vorgesehene VerzugsschΓ€den geltend zu machen.
6.6 Stellt sich im Rahmen der Bearbeitung heraus, dass der tatsΓ€chlich erforderliche Leistungsumfang aufgrund nachtrΓ€glich bekannt gewordener oder geΓ€nderter UmstΓ€nde ΓΌber den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, oder wΓΌnscht der Auftraggeber zusΓ€tzliche oder geΓ€nderte Leistungen, sind die hierdurch entstehenden zusΓ€tzlichen Leistungen gesondert zu vergΓΌten. Dies gilt insbesondere bei einer Γnderung der Aufgabenstellung, des Bewertungszwecks, des Bewertungsstichtags oder des zu untersuchenden bzw. zu bewertenden Umfangs sowie bei zusΓ€tzlichen Objektteilen, Varianten, Szenarien, Besichtigungen oder nachtrΓ€glich bereitgestellten Unterlagen, die eine zusΓ€tzliche oder erneute Bearbeitung erforderlich machen. Bau & Wert informiert den Auftraggeber vor AusfΓΌhrung der zusΓ€tzlichen Leistungen ΓΌber den zusΓ€tzlichen Leistungsumfang und die hierfΓΌr anfallende VergΓΌtung.
6.7 Γndert oder widerruft der Auftraggeber eine bereits mitgeteilte Entscheidung, Vorgabe oder Freigabe und entsteht hierdurch zusΓ€tzlicher Bearbeitungsaufwand, ist dieser zusΓ€tzliche Aufwand gesondert zu vergΓΌten. Bau & Wert informiert den Auftraggeber vor AusfΓΌhrung der hierdurch erforderlichen zusΓ€tzlichen Leistungen ΓΌber den zusΓ€tzlichen Leistungsumfang und die hierfΓΌr anfallende VergΓΌtung.
6.8 Soweit für die beauftragte Leistung eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme der vertragsgemÀà erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher MÀngel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen MÀngelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
6.9 Wird ein Auftrag vor vollstΓ€ndiger Erbringung der vereinbarten Leistungen beendet oder entfallen beauftragte Leistungen aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten vorzeitigen Beendigung, richtet sich die VergΓΌtung der bis dahin erbrachten sowie der noch nicht erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen zur KΓΌndigung in diesen AGB.
6.10 Die bei Beauftragung vereinbarten Preise gelten fΓΌr einen Zeitraum von 12 Monaten ab Auftragserteilung. KΓΆnnen einzelne beauftragte Leistungen erst nach Ablauf dieses Zeitraums erbracht oder fortgefΓΌhrt werden, ist Bau & Wert berechtigt, die VergΓΌtung fΓΌr die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten Leistungen anzupassen, soweit sich die fΓΌr deren Erbringung maΓgeblichen Personal- oder sonstigen unmittelbar leistungsbezogenen Kosten seit Auftragserteilung erhΓΆht haben. Eine Preisanpassung erfolgt nur im Umfang der tatsΓ€chlich eingetretenen Kostensteigerung. Bau & Wert informiert den Auftraggeber vor Beginn bzw. FortfΓΌhrung der hiervon betroffenen Leistungen in Textform ΓΌber die Preisanpassung und deren Grundlage. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, soweit die Leistungserbringung ausschlieΓlich aufgrund einer von Bau & Wert zu vertretenden VerzΓΆgerung erst nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten erfolgt.
6.11 UnterlΓ€sst der Auftraggeber eine fΓΌr die weitere Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung, ist Bau & Wert berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkung auszusetzen. Hierdurch entstehende VerzΓΆgerungen gehen nicht zulasten von Bau & Wert. Bereits erbrachte Leistungen kΓΆnnen nach MaΓgabe der Regelungen ΓΌber Teilabrechnungen abgerechnet werden. Weitergehende gesetzliche AnsprΓΌche von Bau & Wert wegen unterlassener Mitwirkung, insbesondere auf EntschΓ€digung oder zur Beendigung des Vertrags nach erfolgloser angemessener Fristsetzung, bleiben unberΓΌhrt.
6.12 GerΓ€t der Auftraggeber mit einer fΓ€lligen Zahlung in Verzug, ist Bau & Wert nach MaΓgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fΓ€lligen Forderung auszusetzen. Bau & Wert wird den Auftraggeber vor Aussetzung grundsΓ€tzlich auf den ZahlungsrΓΌckstand und die beabsichtigte Aussetzung hinweisen. Hierdurch entstehende VerzΓΆgerungen gehen nicht zulasten von Bau & Wert. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere Verzugs- und KΓΌndigungsrechte, bleiben unberΓΌhrt.
7. Unterzeichnung von Unterlagen
7.1 Soweit im Rahmen der Beauftragung oder VertragsdurchfΓΌhrung Unterlagen einer Unterzeichnung bedΓΌrfen, kann die Unterzeichnung in elektronischer oder handschriftlicher Form erfolgen, soweit gesetzlich oder aufgrund der Art der jeweiligen Unterlage keine abweichenden Formanforderungen bestehen.
7.2 Elektronisch ΓΌbermittelte Unterlagen kΓΆnnen insbesondere digital unterzeichnet oder ausgedruckt, handschriftlich unterzeichnet und anschlieΓend elektronisch an Bau & Wert zurΓΌckΓΌbermittelt werden. Soweit Bau & Wert ein elektronisches Signaturverfahren zur VerfΓΌgung stellt, kann die Unterzeichnung auch ΓΌber dieses Verfahren erfolgen.
8. KΓΌndigung
8.1 Freie KΓΌndigung durch den Auftraggeber: KΓΌndigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollstΓ€ndiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sind die bis zum Wirksamwerden der KΓΌndigung erbrachten Leistungen entsprechend dem tatsΓ€chlich erreichten Leistungsstand zu vergΓΌten. FΓΌr den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen stehen Bau & Wert 5 % der hierauf entfallenden vereinbarten VergΓΌtung zu, soweit sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein abweichender VergΓΌtungsanspruch ergibt. Die Geltendmachung eines darΓΌber hinausgehenden gesetzlichen VergΓΌtungsanspruchs bleibt vorbehalten.
8.2 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den vorstehenden Regelungen unberΓΌhrt.
8.3 KΓΌndigungen kΓΆnnen in Textform, insbesondere per E-Mail, erklΓ€rt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
8.4 KΓΌndigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Vertragsparteien zur KΓΌndigung aus wichtigem Grund bleibt unberΓΌhrt. Ein wichtiger Grund fΓΌr Bau & Wert kann insbesondere vorliegen, wenn
a) der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung erforderliche Mitwirkungshandlungen, Unterlagen, Informationen oder den erforderlichen Zugang zum Objekt nicht bereitstellt und hierdurch die weitere Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmΓΆglich wird;
b) der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit einer fΓ€lligen Zahlung in Verzug bleibt;
c) der Auftraggeber Bau & Wert vorsΓ€tzlich oder trotz entsprechenden Hinweises wiederholt unrichtige oder unvollstΓ€ndige Angaben macht, die fΓΌr die beauftragte Leistung wesentlich sind; oder
d) sonstige UmstΓ€nde vorliegen, aufgrund derer Bau & Wert unter BerΓΌcksichtigung der UmstΓ€nde des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des VertragsverhΓ€ltnisses nicht zugemutet werden kann.
Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung besteht, ist vor der KΓΌndigung grundsΓ€tzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
8.5 Im Falle einer KΓΌndigung aus wichtigem Grund werden die bis zum Wirksamwerden der KΓΌndigung erbrachten Leistungen nach MaΓgabe der gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet. Weitergehende gesetzliche AnsprΓΌche, insbesondere SchadensersatzansprΓΌche, bleiben unberΓΌhrt.
8.6 FΓΌr den Zeitpunkt der KΓΌndigung ist der Zugang der KΓΌndigungserklΓ€rung beim jeweiligen Vertragspartner maΓgeblich.
9. Haftung
9.1 Bau & Wert haftet unbeschrΓ€nkt fΓΌr SchΓ€den, die auf einer vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung von Bau & Wert, seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfΓΌllungsgehilfen beruhen, sowie fΓΌr SchΓ€den aus der Verletzung des Lebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberΓΌhrt.
9.2 Bei leicht fahrlΓ€ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Bau & Wert nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren ErfΓΌllung die ordnungsgemΓ€Γe DurchfΓΌhrung des Vertrags ΓΌberhaupt erst ermΓΆglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmΓ€Γig vertrauen darf.
9.3 Bau & Wert haftet nicht fΓΌr SchΓ€den oder unzutreffende Ergebnisse, soweit diese darauf beruhen, dass vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellte Angaben, Unterlagen oder Informationen unrichtig, unvollstΓ€ndig oder nicht aktuell waren und Bau & Wert deren Unrichtigkeit oder UnvollstΓ€ndigkeit weder kannte noch bei Anwendung der geschuldeten Sorgfalt erkennen musste. Dies gilt nicht, soweit die ΓberprΓΌfung der betreffenden Angaben oder Unterlagen ausdrΓΌcklich Gegenstand des Auftrags war.
9.4 Soweit eine Objektbesichtigung oder Objektaufnahme Bestandteil des Auftrags ist, beziehen sich die Feststellungen von Bau & Wert auf den vereinbarten Untersuchungsumfang sowie die zum Zeitpunkt der Besichtigung zugΓ€nglichen und erkennbaren Bereiche. Bau & Wert haftet nicht fΓΌr verdeckte oder bei der vereinbarten Art der Untersuchung nicht erkennbare MΓ€ngel, SchΓ€den oder sonstige UmstΓ€nde, sofern deren Feststellung nicht ausdrΓΌcklich Gegenstand des Auftrags war.
9.5 Kauf-, Verkaufs-, Investitions- und sonstige wirtschaftliche Entscheidungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich. EinschΓ€tzungen, Bewertungen und Entscheidungshilfen von Bau & Wert dienen der fachlichen UnterstΓΌtzung des Auftraggebers auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs. Bau & Wert ΓΌbernimmt keine GewΓ€hr fΓΌr das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, einer bestimmten Wertentwicklung oder einer bestimmten zukΓΌnftigen Marktentwicklung.
9.6 Soweit nicht ausdrΓΌcklich als geschuldeter Leistungserfolg vereinbart, ΓΌbernimmt Bau & Wert keine GewΓ€hr dafΓΌr, dass Gutachten, Bewertungen, Berechnungen oder sonstige Arbeitsergebnisse von BehΓΆrden, FinanzΓ€mtern, Gerichten, Kreditinstituten, Versicherungen oder sonstigen Dritten anerkannt oder deren Entscheidungen in einer bestimmten Weise beeinflusst werden.
9.7 Soweit nicht ausdrΓΌcklich vereinbart und Bau & Wert hierzu berechtigt ist, sind Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- sowie sonstige fachfremde Beratungsleistungen nicht Gegenstand des Auftrags. Hinweise zu solchen Themen stellen keine entsprechende Fachberatung dar. Bei Bedarf kann Bau & Wert die Hinzuziehung entsprechend qualifizierter Fachleute empfehlen.
9.8 Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ErfΓΌllungsgehilfen von Bau & Wert.
9.9 Die vorstehenden HaftungsbeschrΓ€nkungen gelten nicht, soweit Bau & Wert einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie ΓΌbernommen hat oder eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
10. GewΓ€hrleistung
10.1 FΓΌr MΓ€ngel der von Bau & Wert erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen MΓ€ngelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 MaΓgeblich fΓΌr die Beurteilung der vertragsgemΓ€Γen Leistung sind der vereinbarte Leistungsumfang, der vereinbarte Bewertungs- oder Untersuchungszweck sowie die zum maΓgeblichen Zeitpunkt verfΓΌgbaren und zugrunde zu legenden Informationen. Eine nachtrΓ€gliche VerΓ€nderung von MarktverhΓ€ltnissen, Objektzustand oder sonstigen tatsΓ€chlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen begrΓΌndet fΓΌr sich genommen keinen Mangel der Leistung.
10.3 Liegt ein Mangel vor, ist Bau & Wert zunΓ€chst Gelegenheit zur NacherfΓΌllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit eine NacherfΓΌllung nach Art der Leistung mΓΆglich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben im Γbrigen unberΓΌhrt.
10.4 GegenΓΌber Unternehmern betrΓ€gt die VerjΓ€hrungsfrist fΓΌr MΓ€ngelansprΓΌche ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der VerjΓ€hrungsfrist, soweit gesetzlich zulΓ€ssig. Dies gilt nicht fΓΌr AnsprΓΌche wegen Vorsatz oder grober FahrlΓ€ssigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen FΓ€llen, in denen eine VerkΓΌrzung der gesetzlichen VerjΓ€hrungsfrist unzulΓ€ssig ist.
10.5 GegenΓΌber Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und RΓΌgepflichten unberΓΌhrt. Erkennbare MΓ€ngel sollen Bau & Wert nach Feststellung unverzΓΌglich in Textform mitgeteilt werden, damit eine zeitnahe PrΓΌfung und gegebenenfalls NacherfΓΌllung ermΓΆglicht wird.
11. Geheimhaltung
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und DurchfΓΌhrung des Vertrags bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und ausschlieΓlich fΓΌr die Zwecke der VertragsdurchfΓΌhrung zu verwenden.
11.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht ΓΆffentlich zugΓ€ngliche persΓΆnliche, wirtschaftliche, technische und objektbezogene Informationen, Unterlagen und Daten, insbesondere Objektunterlagen, Kauf- und Verkaufsinformationen, wirtschaftliche Angaben, Bewertungen, Analysen sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den UmstΓ€nden ihrer Offenlegung ergibt.
11.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht fΓΌr Informationen, die
a) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits ΓΆffentlich bekannt waren oder spΓ€ter ohne VerstoΓ gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung ΓΆffentlich bekannt werden,
b) der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmΓ€Γig bekannt waren,
c) von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmΓ€Γig mitgeteilt wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behΓΆrdlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden mΓΌssen.
11.4 Bau & Wert ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, ErfΓΌllungsgehilfen sowie im Rahmen der Leistungserbringung eingebundene externe Dienstleister und Fachleute weiterzugeben, soweit dies fΓΌr die Anbahnung oder DurchfΓΌhrung des Auftrags erforderlich ist. Bau & Wert stellt im erforderlichen Umfang sicher, dass diese Personen zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
11.5 Soweit eine Vertragspartei aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer vollziehbaren behΓΆrdlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist, ist die Offenlegung im erforderlichen Umfang zulΓ€ssig. Soweit rechtlich zulΓ€ssig und zumutbar, wird die andere Vertragspartei hierΓΌber vorab informiert.
11.6 Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt bestehen auch nach Beendigung des VertragsverhΓ€ltnisses fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht auf rechtmΓ€Γige Weise ΓΆffentlich bekannt geworden sind oder ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nicht mehr besteht.
12. Urheberrechte/ Nutzungsrechte
12.1 Die von Bau & Wert erstellten Gutachten, Bewertungen, Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen, Berichte, Fotografien, Grafiken, Skizzen und sonstigen Arbeitsergebnisse kΓΆnnen urheberrechtlich oder durch sonstige gesetzliche Schutzrechte geschΓΌtzt sein. SΓ€mtliche hieran bestehenden Rechte verbleiben bei Bau & Wert, soweit nicht ausdrΓΌcklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
12.2 Der Auftraggeber erhΓ€lt, soweit fΓΌr die vertragsgemΓ€Γe Nutzung erforderlich, ein einfaches, nicht ausschlieΓliches Nutzungsrecht an den ihm ΓΌberlassenen Arbeitsergebnissen im Umfang des vereinbarten Vertragszwecks. Art und Umfang der zulΓ€ssigen Nutzung richten sich insbesondere nach der jeweils beauftragten Leistung und dem vereinbarten Verwendungszweck.
12.3 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte ist zulΓ€ssig, soweit sie vom vereinbarten Vertrags- oder Verwendungszweck umfasst oder fΓΌr dessen DurchfΓΌhrung erforderlich ist. Dies kann insbesondere die Weitergabe an BehΓΆrden, FinanzΓ€mter, Gerichte, Kreditinstitute sowie vom Auftraggeber beauftragte Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder sonstige Fachberater umfassen. Eine darΓΌber hinausgehende Weitergabe, VerΓΆffentlichung, VervielfΓ€ltigung oder Verwendung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung von Bau & Wert, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulΓ€ssig ist.
12.4 Die zulΓ€ssige Weitergabe eines Arbeitsergebnisses an einen Dritten fΓΌhrt fΓΌr sich genommen nicht dazu, dass der Dritte in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen wird oder gegenΓΌber Bau & Wert eigene vertragliche AnsprΓΌche erwirbt. Eine Verwendung eines Arbeitsergebnisses als Grundlage fΓΌr Entscheidungen eines Dritten oder eine entsprechende Einbeziehung des Dritten bedarf einer ausdrΓΌcklichen Vereinbarung, soweit sich eine solche Rechtswirkung nicht bereits aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
12.5 Arbeitsergebnisse von Bau & Wert dΓΌrfen nicht in einer Weise verΓ€ndert, bearbeitet, verkΓΌrzt oder auszugsweise verwendet werden, durch die deren Aussagegehalt verfΓ€lscht oder ein unzutreffender Eindruck ΓΌber Inhalt, Umfang oder Ergebnis der Leistung von Bau & Wert erweckt wird. Eine darΓΌber hinausgehende Bearbeitung oder VerΓΆffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von Bau & Wert, soweit sie nicht vom vereinbarten Vertragszweck umfasst oder gesetzlich zulΓ€ssig ist.
12.6 Die EinrΓ€umung der vereinbarten Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollstΓ€ndigen Zahlung der fΓΌr die jeweilige Leistung geschuldeten VergΓΌtung. Bis zur vollstΓ€ndigen Zahlung ist eine Nutzung der Arbeitsergebnisse nur mit Zustimmung von Bau & Wert zulΓ€ssig.
12.7 Bei einer Nutzung der Arbeitsergebnisse auΓerhalb der eingerΓ€umten Nutzungsrechte bleiben die gesetzlichen Unterlassungs-, Auskunfts- und SchadensersatzansprΓΌche von Bau & Wert unberΓΌhrt.
13. Referenzen
13.1 Bau & Wert ist berechtigt, abgeschlossene oder laufende Projekte in anonymisierter Form zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, PrΓ€sentationen sowie sonstigen eigenen Informations- und Werbemedien, sofern hierdurch weder der Auftraggeber noch sonstige Personen identifiziert werden kΓΆnnen und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
13.2 Die Verwendung des Namens des Auftraggebers, der konkreten Objektanschrift oder sonstiger personenbezogener oder identifizierender Angaben erfolgt nur, soweit hierfΓΌr eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verwendung nur im Umfang der erteilten Einwilligung.
13.3 Fotografien, Gutachten, Bewertungen, Analysen, Grafiken, Objektunterlagen oder sonstige projektbezogene Darstellungen dΓΌrfen zu Referenz- und Werbezwecken nur verwendet werden, soweit Bau & Wert ΓΌber die hierfΓΌr erforderlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte verfΓΌgt. Rechte Dritter sowie datenschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberΓΌhrt.
13.4 Soweit fΓΌr eine konkrete Referenznutzung eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers oder einer anderen betroffenen Person erforderlich ist, richten sich Umfang und Dauer der Nutzung nach der jeweiligen Einwilligung. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberΓΌhrt.
14. Datenschutz
14.1 Bau & Wert verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie gegebenenfalls weiterer im Zusammenhang mit dem Auftrag stehender Personen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit sie zur Anbahnung, DurchfΓΌhrung und Abwicklung des VertragsverhΓ€ltnisses erforderlich ist.
14.2 Bau & Wert ist berechtigt, zur VertragsdurchfΓΌhrung und internen Organisation geeignete digitale Systeme und SoftwarelΓΆsungen, insbesondere zur Kunden-, Projekt-, Dokumenten- und Kommunikationsverwaltung, einzusetzen.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt nur durch hierzu berechtigte Personen sowie, soweit erforderlich, durch eingesetzte Dienstleister nach MaΓgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
14.3 Soweit dies fΓΌr die Anbahnung oder DurchfΓΌhrung des Auftrags erforderlich ist, kΓΆnnen personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister, ErfΓΌllungsgehilfen oder sonstige beteiligte Fachleute ΓΌbermittelt werden. Eine Γbermittlung erfolgt nur im hierfΓΌr erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
14.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den EmpfΓ€ngern personenbezogener Daten, der Speicherdauer sowie den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus der jeweils geltenden DatenschutzerklΓ€rung von Bau & Wert, abrufbar unter: https://bau-wert.com/datenschutz
15. Verbraucherstreitbeilegung
15.1 Bau & Wert ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Γnderungen und ErgΓ€nzungen des Vertrags sowie Nebenabreden sollen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
16.2 Bau & Wert ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung fΓΌr zukΓΌnftige VertragsabschlΓΌsse zu Γ€ndern. FΓΌr bereits bestehende VertragsverhΓ€ltnisse gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen AGB fort, soweit nicht eine Γnderung zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart wird.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ΓΌbrigen Bestimmungen und des Vertrags im Γbrigen unberΓΌhrt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. GegenΓΌber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wΓ€re.
16.5 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des ΓΆffentlichen Rechts oder ein ΓΆffentlich-rechtliches SondervermΓΆgen, ist - soweit gesetzlich zulΓ€ssig - ausschlieΓlicher Gerichtsstand fΓΌr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem VertragsverhΓ€ltnis der GeschΓ€ftssitz von Bau & Wert. Im Γbrigen gelten die gesetzlichen GerichtsstΓ€nde.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
SchlieΓen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von GrΓΌnden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betrΓ€gt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuΓΌben, mΓΌssen Sie uns, Bau & Wert, GebrΓΌder-Pauken-Str. 16, 56218 MΓΌlheim-KΓ€rlich, info@bau-wert.com ; Tel.: +49 (0) 261 28733456 mittels einer eindeutigen ErklΓ€rung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) ΓΌber Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie kΓΆnnen dafΓΌr das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ΓΌber die AusΓΌbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Bau & Wert Ihnen alle Zahlungen, die Bau & Wert von Ihnen erhalten hat, unverzΓΌglich und spΓ€testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurΓΌckzuzahlen, an dem die Mitteilung ΓΌber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Bau & Wert eingegangen ist. FΓΌr diese RΓΌckzahlung verwendet Bau & Wert dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprΓΌnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrΓΌcklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser RΓΌckzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wΓ€hrend der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie Bau & Wert einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Bau & Wert von der AusΓΌbung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fΓΌllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurΓΌck.
An: Bau & Wert
Tobias Keip
GebrΓΌder-Pauken-Str. 16
56218 MΓΌlheim-KΓ€rlich
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ΓΌber den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
β’ Bestellt am (*) /erhalten am (*):
β’ Name des/der Verbraucher(s):
β’ Anschrift des/der Verbraucher(s):
β’ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
β’ Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.