Erbschaft ohne Streit – Klarheit statt Diskussionen
Gerade bei Erbschaften entstehen Konflikte häufig nicht wegen der Immobilie selbst, sondern wegen unterschiedlicher Vorstellungen über deren Wert.
Schätzungen, Online-Rechner oder emotionale Einschätzungen führen schnell zu Unstimmigkeiten.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage, auf die sich alle Beteiligten stützen können – sachlich, nachvollziehbar und unabhängig.
Wann ein Gutachten bei Erbschaft besonders sinnvoll ist
Leistung - Verkehrswertgutachten für Erbschaften
Ich erstelle sachverständige Verkehrswertgutachten auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Die Gutachten sind strukturiert, nachvollziehbar aufgebaut und so erstellt, dass sie auch gegenüber Dritten als fachliche Grundlage dienen können – zum Beispiel innerhalb einer Erbengemeinschaft oder im Rahmen steuerlicher Fragestellungen.
Hinweis: Das Gutachten stellt eine fachliche Wertermittlung dar. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung. Die Anerkennung durch Behörden obliegt der jeweils zuständigen Stelle.
So läuft die Immobilienbewertung bei Erbschaft ab
1. Kurze telefonische Klärung
Besprechung des Anlasses, der Immobilie und des gewünschten Verwendungszwecks.
2. Unterlagenprüfung & Ortsbesichtigung
Sichtung der relevanten Objektunterlagen und Besichtigung der Immobilie.
3. Wertermittlung nach anerkannten Verfahren
Sachverständige Analyse unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Markt.
4. Fertiges Gutachten
Übergabe als PDF, auf Wunsch zusätzlich in gedruckter Form.
Warum Auftraggeber mir vertauen
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft
Ist ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft Pflicht?
Müssen alle Erben den Auftrag gemeinsam erteilen?
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Wie lange dauert die Erstellung?
Ist eine Besichtigung der Immobilie notwendig?