Immobilienbewertung bei Erbschaft

– neutral, nachvollziehbar, rechtssicher
Immobilienbewertung durch einen Gutachter bei der Analyse eines Objekts

Wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist, schafft ein fundiertes Verkehrswertgutachten eine belastbare Grundlage – gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten und dem Finanzamt.

Vorbereitung eines Immobiliengutachtens am Schreibtisch

Erbschaft ohne Streit – Klarheit statt Diskussionen

Gerade bei Erbschaften entstehen Konflikte häufig nicht wegen der Immobilie selbst, sondern wegen unterschiedlicher Vorstellungen über deren Wert. Schätzungen, Online-Rechner oder emotionale Einschätzungen führen schnell zu Unstimmigkeiten. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage, auf die sich alle Beteiligten stützen können – sachlich, nachvollziehbar und unabhängig.

Wann ein Gutachten bei Erbschaft besonders sinnvoll ist

Unterlagen Gutachten
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie
Verkehrswertgutachten für Erbschaften
Tobias Keip - Bau & Wert

Leistung - Verkehrswertgutachten für Erbschaften

Ich erstelle sachverständige Verkehrswertgutachten auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Gutachten sind strukturiert, nachvollziehbar aufgebaut und so erstellt, dass sie auch gegenüber Dritten als fachliche Grundlage dienen können – zum Beispiel innerhalb einer Erbengemeinschaft oder im Rahmen steuerlicher Fragestellungen.
Hinweis: Das Gutachten stellt eine fachliche Wertermittlung dar. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung. Die Anerkennung durch Behörden obliegt der jeweils zuständigen Stelle.

So läuft die Immobilienbewertung bei Erbschaft ab

1. Kurze telefonische Klärung
Besprechung des Anlasses, der Immobilie und des gewünschten Verwendungszwecks.
2. Unterlagenprüfung & Ortsbesichtigung
Sichtung der relevanten Objektunterlagen und Besichtigung der Immobilie.
3. Wertermittlung nach anerkannten Verfahren
Sachverständige Analyse unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Markt.
4. Fertiges Gutachten
Übergabe als PDF, auf Wunsch zusätzlich in gedruckter Form.

Warum Auftraggeber mir vertauen

Tobias Keip, Gutachter für Immobilien- und Schadenbewertung
Tobias Keip
Gutachter für Immobilien- und Schadenbewertung M.A. Architektur Schreinermeister

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft

Ist ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft Pflicht?
Nein, nicht in jedem Fall. Ein Gutachten ist aber dann sinnvoll oder notwendig, wenn der Immobilienwert gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt nachvollziehbar belegt werden muss.
Müssen alle Erben den Auftrag gemeinsam erteilen?
Nein. Ein Gutachten kann auch von einzelnen Erben beauftragt werden. Es kann jedoch allen Beteiligten als gemeinsame Entscheidungsgrundlage dienen. Die Verwendbarkeit hängt vom jeweiligen Zweck ab – das klären wir vorab gemeinsam.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Das Gutachten dient als sachverständige Grundlage. Ob und in welchem Umfang es anerkannt wird, entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Die Bewertung erfolgt nach den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlung (ImmoWertV) und ist zur Vorlage beim Finanzamt geeignet.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel wenige Tage nach Vorliegen aller Unterlagen und erfolgter Besichtigung. Den zeitlichen Rahmen klären wir transparent vorab.
Ist eine Besichtigung der Immobilie notwendig?
In der Regel ja. Eine Vor-Ort-Besichtigung ermöglicht eine realistische Einschätzung von Zustand, Ausstattung und Besonderheiten und erhöht die Qualität des Gutachtens deutlich.
Sie möchten Klarheit für Ihre Erbschaft?
Gerne kläre ich mit Ihnen unverbindlich, ob und in welchem Umfang ein Gutachten in Ihrer Situation sinnvoll ist.
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