Steuerliche Immobilienwerte sind oft nicht „realistisch“
In steuerlichen Verfahren wird der Wert einer Immobilie häufig nach standardisierten Bewertungsmodellen angesetzt – ohne Besichtigung und ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten.
Gerade bei älteren Gebäuden, Sanierungsbedarf, schwierigen Lagen oder speziellen Objektmerkmalen kann der angesetzte Wert deutlich vom realistischen Marktwert abweichen.
Ein fachlich sauberes Gutachten schafft hier eine nachvollziehbare Grundlage – sachlich, dokumentiert und professionell aufgebaut.
Wann ein Gutachten für das Finanzamt sinnvoll ist
Gutachten zur steuerlichen Wertermittlung
Ich erstelle Verkehrswertgutachten, die nachvollziehbar strukturiert sind und sich an den anerkannten Bewertungsverfahren orientieren.
Das Ziel ist eine fachlich belastbare Wertermittlung, die gegenüber Dritten (z. B. Finanzamt, Steuerberater, Anwalt) verständlich dokumentiert ist.
Wichtig: Ich erbringe keine Steuerberatung – das Gutachten liefert die fachliche Grundlage für die steuerliche Einordnung.
So läuft die Wertermittlung ab
1. Kurze telefonische Klärung
Welche steuerliche Situation liegt vor? Welche Art Gutachten wird benötigt?
2. Unterlagenprüfung & Ortsbesichtigung
Sichtung der Objektunterlagen und objektive Aufnahme der Immobilie.
3. Wertermittlung nach anerkannten Verfahren
Marktwertberechnung gemäß ImmoWertV, nachvollziehbar dokumentiert.
4. Fertiges Gutachten
Als PDF, auf Wunsch auch gedruckt – klar strukturiert und verständlich aufgebaut.
Warum Auftraggeber mir vertauen
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung für das Finanzamt
Ist das Gutachten beim Finanzamt anerkannt?
Kann mit dem Gutachten ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden?
Wie lange dauert die Erstellung?
Muss das Gutachten von einem „öffentlich bestellten“ Gutachter sein?