Immobilienbewertung für das Finanzamt

– fundiert, nachvollziehbar, belastbar
Zwei Personen gehen Unterlagen für Hausbewertung durch

Ob Erbschaft, Schenkung oder steuerliche Bewertung: Ein professionelles Verkehrswertgutachten kann helfen, den Immobilienwert korrekt und nachvollziehbar nachzuweisen.

Schreibtisch mit Unterlagen für Immobilienbewertung

Steuerliche Immobilienwerte sind oft nicht „realistisch“

In steuerlichen Verfahren wird der Wert einer Immobilie häufig nach standardisierten Bewertungsmodellen angesetzt – ohne Besichtigung und ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten. Gerade bei älteren Gebäuden, Sanierungsbedarf, schwierigen Lagen oder speziellen Objektmerkmalen kann der angesetzte Wert deutlich vom realistischen Marktwert abweichen. Ein fachlich sauberes Gutachten schafft hier eine nachvollziehbare Grundlage – sachlich, dokumentiert und professionell aufgebaut.

Wann ein Gutachten für das Finanzamt sinnvoll ist

Unterlagen Gutachten
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie
Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Tobias Keip - Bau & Wert

Gutachten zur steuerlichen Wertermittlung

Ich erstelle Verkehrswertgutachten, die nachvollziehbar strukturiert sind und sich an den anerkannten Bewertungsverfahren orientieren. Das Ziel ist eine fachlich belastbare Wertermittlung, die gegenüber Dritten (z. B. Finanzamt, Steuerberater, Anwalt) verständlich dokumentiert ist.
Wichtig: Ich erbringe keine Steuerberatung – das Gutachten liefert die fachliche Grundlage für die steuerliche Einordnung.

So läuft die Wertermittlung ab

1. Kurze telefonische Klärung
Welche steuerliche Situation liegt vor? Welche Art Gutachten wird benötigt?
2. Unterlagenprüfung & Ortsbesichtigung
Sichtung der Objektunterlagen und objektive Aufnahme der Immobilie.
3. Wertermittlung nach anerkannten Verfahren
Marktwertberechnung gemäß ImmoWertV, nachvollziehbar dokumentiert.
4. Fertiges Gutachten
Als PDF, auf Wunsch auch gedruckt – klar strukturiert und verständlich aufgebaut.

Warum Auftraggeber mir vertauen

Tobias Keip, Gutachter für Immobilien- und Schadenbewertung
Tobias Keip
Gutachter für Immobilien- und Schadenbewertung M.A. Architektur Schreinermeister

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung für das Finanzamt

Ist das Gutachten beim Finanzamt anerkannt?
Ein Verkehrswertgutachten nach anerkannten Verfahren ist eine fachlich belastbare Grundlage. Ob und wie das Finanzamt es im konkreten Verfahren berücksichtigt, hängt vom Einzelfall ab.
Kann mit dem Gutachten ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden?
In vielen Fällen ist genau das der Zweck: Besonderheiten, Zustand oder Sanierungsbedarf sauber zu dokumentieren, statt pauschale Ansätze zu übernehmen.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel wenige Wochen – abhängig von Objektart, Umfang und Unterlagenlage.
Muss das Gutachten von einem „öffentlich bestellten“ Gutachter sein?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, dass das Gutachten fachlich nachvollziehbar und nach anerkannten Verfahren erstellt ist.

Sie benötigen ein Gutachten für das Finanzamt?

Gerne kläre ich mit Ihnen unverbindlich, welcher Gutachtentyp in Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.
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