Nicht jeder Fall braucht ein vollstΓ€ndiges Verkehrswertgutachten.
Ich liefere die passende Form β von kompakt bis rechtssicher.
Rechtssichere Wertermittlung
fΓΌr steuerliche und rechtliche AnlΓ€sse
Verkehrswertgutachten (Β§ 194 BauGB)
Ein Verkehrswertgutachten nach Β§ 194 BauGB dient der rechtssicheren Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn der ermittelte Wert gegenΓΌber Dritten Bestand haben muss.
Ich erstelle Verkehrswertgutachten unter BerΓΌcksichtigung der geltenden Wertermittlungsrichtlinien sowie der objektspezifischen Gegebenheiten. Grundlage sind unter anderem Lage, Zustand, Nutzung, rechtliche Rahmenbedingungen und der aktuelle Markt.
Nicht jede Entscheidung erfordert ein vollstΓ€ndiges Verkehrswertgutachten. FΓΌr viele private oder wirtschaftliche Fragestellungen reicht eine kompakte, realistische Bewertung aus.
Kurz- und Marktwertgutachten dienen der Einordnung von Angebotspreisen und unterstΓΌtzen fundierte Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Der Fokus liegt auf dem aktuellen Marktgeschehen und der realistischen EinschΓ€tzung des Objekts β ohne unnΓΆtigen formalen Umfang.
Das Restnutzungsdauergutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines GebΓ€udes und ist besonders fΓΌr Kapitalanleger relevant.
Im Gegensatz zur pauschalen typisierten Nutzungsdauer berΓΌcksichtigt diese Bewertung den tatsΓ€chlichen baulichen Zustand, durchgefΓΌhrte Modernisierungen sowie Instandhaltungsstandards. Dadurch kann sich eine realistischere β oft kΓΌrzere β Restnutzungsdauer ergeben.